Beginnen Sie sofort mit der Suche nach einer neuen Arbeit und dokumentieren Sie Ihre Arbeitsbemühungen (Bewerbungsschreiben, Antwortbriefe etc). Sie werden diese später gegenüber dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) nachweisen müssen. Bei ungenügenden Arbeitsbemühungen während der Kündigungsfrist werden Sanktionen in Form von Einstelltagen (nicht bezahlte Tage während der Arbeitslosigkeit) verfügt werden.
Melden Sie sich möglichst bald, spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit, als arbeitslos und zur Arbeitsvermittlung an. Ein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung besteht frühestens ab dem Tag der Anmeldung. Für die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung melden Sie sich bei der Gemeindeverwaltung Ihrer Wohngemeinde, in den Städten Basel und Bern sowie in den Kantonen Genf, Neuenburg und Zürich beim zuständigen RAV.
Für die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung sollten Sie folgende Unterlagen mitnehmen:
- AHV-Ausweis
- Amtlicher Personenausweis (Identitätskarte, Pass, Führerschein, Aufenthaltsbewilligung
bzw. Ausländerausweis für ausländische Staatsangehörige)
- Wohnsitzbescheinigung oder Schriftenempfangsschein
Bei der Anmeldung zur Arbeitsvermittlung können Sie die für Sie zuständige Arbeitslosenkasse aus den in Ihrem Gebiet tätigen Kassen frei wählen (wählen Sie z.B. die Syna Arbeitslosenkasse).
Bei der von Ihnen gewählten Arbeitslosenkasse müssen Sie anschliessend den Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung möglichst bald, spätestens aber innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses geltend machen. Dazu müssen Sie der Arbeitslosenkasse folgende Unterlagen einreichen:
- Kopie der Anmeldung zur Arbeitsvermittlung (diese erhalten Sie bei der Anmeldung)
- Vollständig ausgefülltes Formular «Antrag auf Arbeitslosenentschädigung» (Link)
- Vom Arbeitgeber ausgefülltes Formular «Arbeitgeberbescheinigung» mit den
entsprechenden Lohnabrechnungen bzw. einem Auszug aus der Lohnbuchhaltung (von
allen Arbeitgebenden, bei denen Sie innerhalb der letzten zwei Jahre gearbeitet haben)
- Ausgefülltes Formular «Angaben der versicherten Person» (dieses Formular erhalten Sie
automatisch zugeschickt oder für den ersten Monat durch das RAV)
- Alle weiteren Unterlagen, welche die Kasse von Ihnen zur Abklärung der
Anspruchsberechtigung verlangt.
Für eine möglichst schnelle Abklärung der Anspruchsberechtigung ist die Arbeitslosenkasse darauf angewiesen, dass Sie die nötigen Unterlagen möglichst frühzeitig einreichen. Bitte reichen Sie alle vorhandenen Unterlagen ein (z.B. auch Kündigungsschreiben, letzter Arbeitsvertrag, Geburtsschein und allenfalls Ausbildungsbestätigung Ihrer Kinder, falls Sie unterhaltspflichtig sind, Diplom oder Abschlusszeugnis, falls Sie den Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung aufgrund einer Ausbildung stellen, etc.)